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Rechtliche Tipps gegen unlautere Ersteigerungs-Tricks
RechtUnfaire Bewertungen
bei eBay-Auktionen

Mainz (pte). Neben Phishing-Attacken sind Nutzer des weltgrößten Internet-Autkionshauses eBay www.ebay.com zunehmend auch falschen Bewertungen ausgesetzt. Gute Käufer-Bewertungen sind Voraussetzungen für erfolgreiches Verkaufen bei eBay. Diesen Umstand nutzen immer mehr Mitkonkurrenten und versuchen, andere Verkäufer durch falsche negative Bewertungen aus dem Feld zu schlagen.

"Gegen diese falschen Bewertungen kann jedoch vorgegangen werden", erklärt die Mainzer Rechtsanwältin und Betreiberin des Internet-Mustershops legalshop.de Sabine Heukrodt-Bauer.

"Tatsachen erkennt man daran, dass sie, im Gegensatz zu Meinungsäußerungen, überprüfbar sind. Demnach lässt sich eine Bewertung wie 'die Lieferung hat zwei Wochen gedauert', objektiv überprüfen. Ist sie falsch, muss sie zurückgenommen werden", so Heukrodt-Bauer. eBay bietet aber auch selbst Maßnahmen, gegen falsche Bewertungen vorzugehen. Der Verkäufer ist zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung berechtigt. Zusätzlich kann die Bewertung bei Zustimmung des Käufers innerhalb einer bestimmten Frist gelöscht werden.

Weist die Bewertung strafrechtlich relevante Inhalte auf, ist das Onlineauktionshaus sogar direkt zur Löschung verpflichtet. Ein weiterer Weg, sich gegen unlautere Methoden zur Wehr zu setzen, ist die direkte Vorgehensweise gegen nicht gerechtfertigte Bewertungen. Im Fall einer falschen Tatsachenbehauptung kann laut Heukrodt-Bauer sogar unmittelbar gegen den Bewerter vorgegangen und notfalls gerichtlich die Zustimmung zur Löschung der Beurteilung verlangt werden. Legalshop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften veranschaulicht. Das Angebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei noch keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vorgenommen haben.
Veröffentlicht am Mittwoch 27 Juli 2005 16:12:12
von sysdog
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